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In der Berufsunfähigkeitsversicherung und auch Grundfähigkeitsversicherung gibt es einen ärztlichen Prognosezeitraum. Der untersuchende Arzt muss feststellen, ob und wie lange eine Berufsunfähigkeit / Grundfähigkeit vorliegt. Unterschreitet dieser den vertraglich vorgegebenen Prognosezeitraum, muss die Versicherungsgesellschaft keine Leistungen erbringen. Der Prognosezeitraum unterscheidet sich je nach Tarif erheblich und liegt zwischen sechs Monaten und drei Jahren!
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