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Verjährungsfristen gelten auch für Versicherungsbeiträge. Sie verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind. Beiträge, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden, verjähren erst nach 30 Jahren.
Verjährungsfristen gelten auch für Versicherungsbeiträge. Sie verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind.
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