Für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro bzw. 4.162,50 Euro im Monat liegt, müssen sich in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern.
Obwohl der Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist, nimmt der Wettbewerb unter den Gesetzlichen Krankenkassen zu. Mit Wahltarifen wie Selbstbehalt, Beitragserstattung, Teilnahmebonus, Variabler Kostenerstattung oder Sonderleistungen darf seit dem 01.04.2007 um Mitglieder geworben werden. Seit Einführung des Gesundheitsfonds ist der Beitragsatz für die Gesetzlichen Kassen gleich; so soll der Wettbewerb über Leistungen befördert werden.
Folgende Arten der Mitgliedschaft sind in der Gesetzlichen Krankenkasse möglich:
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| Beiträge ... |
| Leistungen ... |
| Wahltarife seit April 2007 |
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