Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei Diebstahl von Kinderwagen:
im Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl von Kinderwagen, die sich außerhalb des Versicherungsortes in Gebrauch befinden (abhängig vom Bedingungswerk der jeweiligen Gesellschaft)
wenn diese nachweislich in Gemeinschaftsräumen (z.B. in Treppenhäusern, Windfängen, Gemeinschaftskeller- oder Bodenräumen) des Gebäudes, in der sich die versicherte Wohnung befindet, abgestellt waren
Um Ersatz von der Versicherung zu bekommen, ist eine polizeiliche Meldung des Diebstahls notwendig.